
von Bix-Design.at, Grafik, Logo- und Webdesign
1. Geltung, Allgemeines:
1.1. Bix-Design, im Folgenden als Auftragnehmerin
bezeichnet, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen
oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur
dann wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich
anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit
der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr
dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss:
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist
das jeweilige Angebot der Auftragnehmerin bzw. der Auftrag des Kunden, in
dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote
der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag,
so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der
Auftragnehmerin gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags
durch die Auftragnehmerin zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch
Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Auftragnehmerin zweifelsfrei
zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie
den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
des Auftraggebers:
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen
ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers bzw. der Leistungsbeschreibung
oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes
bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen der Auftragnehmerin
(insbesondere alle Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte,
Screendesigns, Programmierungen) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen
drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom
Auftraggeber genehmigt.
3.3. der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin
unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die
Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen
informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch
wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge
seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von
der Auftragnehmerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4. der Auftraggeber ist weiters verpflichtet,
die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen
(Texte, Grafiken, Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte
oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Auftragnehmerin haftet nicht wegen
einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Auftragnehmerin wegen einer solchen
Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Auftragnehmerin
schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch
eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter:
4.1. Die Auftragnehmerin ist nach freiem
Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung
von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige
Leistungen zu substituieren ("Besorgungsgehilfe").
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen
erfolgt durch die Auftragnehmerin, dem Auftraggeber entstehen dadurch keine
weiteren Kosten. Erfolgt die Beauftragung von Besorgungsgehilfen im Namen
des Auftraggebers, sind die entstehenden Kosten vom Kunden selbst zu tragen.
4.3. Die Auftragnehmerin wird Besorgungsgehilfen
sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche
fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine:
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich
festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftragnehmerin bemüht sich, die vereinbarten
Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber
allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte,
wenn er der Auftragnehmerin eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende
Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens
an die Auftragnehmerin.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist
kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung
von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse
– insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Auftragnehmerin – entbinden
die Auftragnehmerin jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags
notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen),
im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß
des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag:
Die Auftragnehmerin ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
wenn
6.1. die Ausführung der Leistung aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer
Nachfrist weiter verzögert wird;
6.2. berechtigte Bedenken hinsichtlich der
Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren der Auftragnehmerin
weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche
Sicherheit leistet.
7. Honorar:
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist,
entsteht der Honoraranspruch der Auftragnehmerin für jede einzelne Leistung,
sobald diese erbracht wurde. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Deckung
ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Nach erfolgten Auftragsbestätigung
wird deshalb eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme fällig. Zahlungen sind
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten, alle Preise
verstehen sich als inklusive der aktuellen Mehrwertsteuer.
7.2. Alle Leistungen der Auftragnehmerin,
die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden
gesondert entlohnt. Alle der Auftragnehmerin erwachsenden Barauslagen sind
vom Auftraggeber zu ersetzen.
7.3. Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin
sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen
Kosten die von der Auftragnehmerin schriftlich veranschlagten um mehr als
20% übersteigen, wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber auf die höheren
Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt,
wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich
widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
7.4. Für alle Arbeiten der Auftragnehmerin,
die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht
werden, gebührt der Auftragnehmerin eine angemessene Vergütung. Wurde vom
Auftraggeber eine Anzahlung (siehe AGB 7.1 ) entrichtet, ist die Auftragsnehmerin
berechtigt diese als angemessene Vergütung einzubehalten. Mit der Bezahlung
dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte;
nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr
unverzüglich der Auftragnehmerin zurückzustellen.
8. Zahlung:
8.1. Die Rechnungen der Auftragnehmerin
werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern
nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung
zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von
12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Auftragnehmerin.
8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und
Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende
Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers
kann die Auftragnehmerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber
abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort
fällig stellen.
8.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen,
außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der Auftragnehmerin schriftlich
anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers
wird ausgeschlossen.
9. Präsentationen:
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen
steht der Auftragnehmerin ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung
zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Auftragnehmerin für die
Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
9.2. Erhält die Auftragnehmerin nach der
Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Auftragnehmerin,
insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der
Auftragnehmerin; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher
Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der
Auftragnehmerin zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen
an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin
nicht zulässig.
9.3. Ebenso ist dem Auftraggeber die weitere
Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten
Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte
urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars
erwirbt der Auftraggeber keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den
präsentierten Leistungen.
9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation
eingebrachten Ideen und Konzepte nicht in von der Auftragnehmerin gestalteten
Webseiten verwertet, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die präsentierten
Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz:
10.1. Alle Leistungen der Auftragnehmerin
einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen,
Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben
ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der
Auftragnehmerin und können von der Auftragnehmerin jederzeit – insbesondere
bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Auftraggeber
erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten
Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten
an Leistungen der Auftragnehmerin setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung
der von der Auftragnehmerin dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
10.2. Änderungen von Leistungen der Auftragnehmerin,
wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch
für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der
Auftragnehmerin und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind
– des Urhebers zulässig.
10.3. Für die Nutzung von Leistungen der
Auftragnehmerin, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang
hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt
ist – die Zustimmung der Auftragnehmerin erforderlich. Dafür steht der Auftragnehmerin
und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
11. Kennzeichnung Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise:
11.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt,
auf allen gelieferten Produkten auf die Auftragnehmerin und allenfalls auf
den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch
zusteht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Hinweis zu entfernen.
11.2. Die Auftragsnehmerin ist berechtigt,
erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte - auch wenn sie auf Vorlagen
des Auftraggebers beruhen - zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere
die Website des Auftraggebers in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen
und entsprechende Links zu setzen.
12. Dienstleitungen von Dritten / Drittanbietern:
12.1 Die Auftragnehmerin vermittelt auf
Wunsch Dienstleitungen und Produkte von Drittanbietern. Es wird darauf hingewiesen,
dass bei Produkten und Dienstleistungen von Drittanbietern, die allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der Drittanbieter zu beachten sind. Die Auftragnehmerin
übernimmt keine Kosten, Haftung oder Verantwortung für Leistungen von Drittanbietern,
auch nicht bei Schäden durch Produkte von Drittanbietern.
13. Viren / Trojaner:
13.1 Alle von der Auftragnehmerin versandten
Daten, CD und E-Mails werden mit einem aktuellen Virenprogramm geprüft. Die
Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Schäden die durch Viren, Trojaner
oder anderen Schädlingen am Rechner und den Daten vom Kunden entstehen. Es
können keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Auftragnehmerin geltend
gemacht werden.
14. Wartung und Pflege von Internetseiten:
14.1 Wird vom Auftraggeber eine Wartungs-
oder Seitenpflegevereinbarung mit der Auftragnehmerin vereinbart, ist die
Auftragnehmerin verpflichtet, die Seiten des Auftraggebers in den vereinbarten
Zeiträumen zu aktualisieren.
14.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet,
die hierfür erforderlichen Daten unverzüglich bereitzustellen und hat dafür
Sorge zu tragen, dass keine Änderungen durch Dritte an den in der Wartungs-
oder Seitenpflegevereinbarung aufgeführten Internetseiten vorgenommen werden.
14.3 Änderungen durch den Auftraggeber selbst
sind - sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen
- jederzeit möglich, bedürfen aber einer vorher schriftlich Genehmigung durch
die Auftragnehmerin.
14.4 Auftraggeber, die ihre Internetseiten
nach Fertigstellung in Eigenverantwortung selber betreuen, sind für die Inhalte
auf der Internetseite alleine verantwortlich.
15. Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit:
15.1 Die übergebenen Informationen an die
Auftragnehmerin werden vertraulich behandelt. Soweit sich die Auftragnehmerin
Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Auftragnehmerin
berechtigt, die Daten dem Dritten gegenüber offen zu legen, wenn dies für
die Vertragszwecke erforderlich ist. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin
von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
16. Gewährleistung und Schadenersatz:
16.1. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen
unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch
die Auftragnehmerin schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall
berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber nur das
Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Auftragnehmerin
zu.
16.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden
die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Auftragnehmerin
alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern,
wenn diese unmöglich ist, oder für die Auftragnehmerin mit einem unverhältnismäßig
hohen Aufwand verbunden ist.
16.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB
zu Lasten der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels
im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge sind vom Auftraggeber zu beweisen.
16.4. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers,
insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung,
Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin
beruhen.
16.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur
innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens
geltend gemacht werden.
16.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe
nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
17. Haftung:
17.1. Die Auftragnehmerin wird die ihr übertragenen
Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen
und den Auftraggeber rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen.
Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme
(der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Auftraggeber erhoben werden,
wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Auftragnehmerin ihrer Hinweispflicht
nachgekommen ist; Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für Prozesskosten,
eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen
sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
17.2. Die Auftragnehmerin haftet im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte
zu beweisen.
18. Anzuwendendes Recht:
18.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen
dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin ist ausschließlich österreichisches
Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
19.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.
19.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar
zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten
wird das für den Sitz der Auftragnehmerin örtlich und sachlich zuständige
österreichische Gericht vereinbart.